05.05.2026 - 3.2 Grundsatzbeschluss über die Festlegung von Kond...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Dargun
- Datum:
- Di., 05.05.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Frank Medwed
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, neue Pachtverträge bzw. Vertragsverlängerungen über städtische Flächen nachstehender Nutzungsarten fortan in der Regel mit folgenden jährlich zu entrichtenden Pachtzinsen abzuschließen:
- Landwirtschaftliche Flächen
- Ackerland 11,81 EUR je Bodenpunkt und Hektar
- Grünland 5,86 EUR je Bodenpunkt und Hektar
- Brachland 2,93 EUR je Bodenpunkt und Hektar
- Sonstige Grundstücke
- Splitter- bzw. Arrondierungsflächen 3% vom BRW, mind. 0,50 €/m²
- Hausgarten/ Vorgarten/ Haushinterland 3% vom BRW, mind. 0,50 €/m²
- Gartenland* im Ort Dargun 0,15 EUR je Quadratmeter
- Gartenland* in den übrigen Ortschaften 0,10 EUR je Quadratmeter
- Bootshaus am Klostersee 3,00 EUR je Quadratmeter
- Steganlage am Klostersee 2,50 EUR je Quadratmeter
- Freifläche am Klostersee 1,00 EUR je Quadratmeter
* ohne Kleingärten in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Absatz 1 Bundeskleingartengesetz
Die Pachtzinsen für die Flächen zu Nr. 2 Buchstaben a und b erhöhen sich zum 1. Januar 2029 und danach im Abstand von zwei Jahren um jeweils um 0,5% vom Bodenrichtwert bzw. mindestens um 0,08 €/m² solange, bis am 1. Januar 2039 ein Satz von 6% bzw. mindestens 0,98 €/m² erreicht wird.
Alle bestehenden Pachtverträge sind auf die Einhaltung dieser neuen Pachtzinsen zu überprüfen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzupassen.
Neue Landpachtverträge und entsprechende Vertragsverlängerungen werden grundsätzlich höchstens für die Dauer von 12 Jahren abgeschlossen. Darin ist eine Preisanpassungsklausel aufzunehmen, wonach jede Vertragspartei zwei Jahre nach Beginn des Pachtverhältnisses oder nach dem Wirksamwerden der letzten Änderung der Vertragsleistungen verlangen kann, dass die Höhe des Pachtzinses für das laufende Pachtjahr angepasst wird. Grundlage hierfür sollen die im Landesgrundstücksmarktbericht M-V jährlich ermittelten durchschnittlichen Pachtpreise für Neuverpachtungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zzgl. eines Preisaufschlags von 20% sein. Diese Pachtpreisgrundsätze gelten auch für den Abschluss neuer Landpachtverträge und entsprechender Vertragsverlängerungen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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