05.05.2026 - 3.1 Freiwillige Verpflichtung zur Haushaltsplanung

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung verpflichtet sich freiwillig zur Aufstellung und Fortschreibung eines Finanzhaushaltssicherungskonzeptes für den allgemeinen Stadthaushalt (ohne Berücksichtigung der Produkte Wasser und Abwasser) nach Maßgabe der gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften, die bei einer gesetzlichen Verpflichtung Anwendung finden würden.
  2. Der angemessene Umfang freiwilliger Leistungen wird davon abweichend auf einen jährlichen ertragsunabhängigen Eigenanteil von höchstens 500.000 EUR im Ergebnishaushalt definiert.
  3. Der Konsolidierungszeitraum wird auf 10 Jahre festgesetzt.
  4. Zielstellung ist in Rechnung und Planung des allgemeinen Stadthaushaltes
  1. ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen, der mindestens die Verbindlichkeiten aus zahlungswirksamen Rückstellungsverpflichtungen und fremdkapitalähnlicher Sonderposten sowie einen Sockelbetrag von 250 EUR je Einwohner deckt und
  2. ein (ohne Berücksichtigung der Vor- und Zwischenfinanzierung von Maßnahmen) positiver Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mindestens in Höhe der noch nicht verwendeten erhaltenen zweckgebundenen Investitionszuschüsse (z.B. die Kompensationsmittel für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge).

 

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