09.02.2023 - 5.3 Gebührenkalkulation Schmutzwasser für die Jahre...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Medwed stellt die Gebührenkalkulation für Schmutzwasser vor.

Der Kalkulationszeitraum beträgt 2 Jahre.

Auch hier wurden im Zuge der Gebührenkalkulation die Planansätze in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachämtern noch mal überarbeitet und diverse Einsparungen vorgenommen. Auch die geplanten Investitionen für die Stilllegung Kläranlage Zarnekow und Überleitung nach Dargun im Haushaltsjahr 2023 sowie die Abwasserdruckrohrleitung zur Brauerei im Haushaltsjahr 2024 wurden in der Kalkulation berücksichtigt.

Laut der neu aufgestellten Gebührenabrechnung ergibt sich voraussichtlich per 31.12.2022 ein Gebührenfehlbetrag von -1.472.460 €, diesen gilt es im Kalkulationszeitraum auszugleichen. Damit die Abwassergebühren nicht allzu stark ansteigen, wurden folgende gebührensenkende Maßnahmen in der Gebührenkalkulation vorgenommen.

Die Eigenkapitalverzinsung wurde mit 3,00 % (bisher 4,75 %) vorgenommen. Erstmalig werden darüber hinaus Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für erhaltene Fördermittel zu 49% gebührenmindernd eingesetzt.

Perspektivisch sollte das Ziel sein, wieder auf die ursprünglichen Grundlagen zurückzukommen.

Gegenüber der vorherigen Gebührenbedarfsberechnung ist mit einem erhöhten Kalkulationsbetrag in Höhe von rund 690.000,00 € zu rechnen. Insgesamt betrachtet erhöht sich der Deckungsbedarf um 38,5 %. Dementsprechend steigt der Gebührenmittelwert von 1,93 €/cbm um 0,50 € auf 2,43 €/cbm. Der Gebührenmittelwert ist eine rechnerische Vergleichsgröße ohne Unterscheidung zwischen Grund- und Arbeitsgebühren sowie den Klein- und Großkunden. Die Schmutzwasserzuführungsmengen wurden anhand des durchschnittlichen Verbrauchs und in Abstimmung mit den Großkunden ermittelt.

Nach Verteilung auf die Grund- und Arbeitsgebühren sowie die Klein- und Großkunden ergeben sich folgende Gebührensätze für die Schmutzwasserversorgung:

 

Kleinkunden

 

Großkunden

< 350.000 m³

Großkunden

> 350.000 m³

Grundgebührenbetrag €/Jahr

50,00

133.000,00

222.000,00

Arbeitsgebühr €/cbm

2,09

2,00

2,00

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

Der Finanzausschuss stimmt der Beschlussvorlage 13-2023 zu.

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Anlagen zur Vorlage