09.02.2023 - 5.1 Gebührenkalkulation Trinkwasser für die Jahre 2...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Medwed stellt die Gebührenkalkulation für Trinkwasser vor.

Der Kalkulationszeitraum beträgt 2 Jahre.

Im Zuge der Gebührenkalkulation wurden die Planansätze in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachämtern noch mal überarbeitet und diverse Einsparungen vorgenommen. Auch die geplante Investition des Brunnens 33 im Haushaltsjahr 2023 wurde bei der Kalkulation mitberücksichtigt.

Die Eigenkapitalverzinsung wurde mit 4,75 % vorgenommen. Gegenüber der vorherigen Kalkulation ist mit Mehraufwendungen in Höhe von 200.000,00 € zu rechnen. Was den allgemeinen Trend der Kostensteigerung geschuldet ist. Insgesamt betrachtet erhöht sich der Deckungsbedarf um 13,6 %.

Dementsprechend steigt der Gebührenmittelwert von 1,21 €/cbm netto um 0,12 € auf 1,33 €/cbm netto. Der Gebührenmittelwert ist eine rechnerische Vergleichsgröße ohne Unterscheidung zwischen Grund- und Arbeitsgebühren sowie den Klein- und Großkunden. Die Trinkwasserabsatzmengen wurden anhand des durchschnittlichen Verbrauchs und in Abstimmung mit den Großkunden ermittelt.

Nach Verteilung auf die Grund- und Arbeitsgebühren sowie die Klein- und Großkunden ergeben sich folgende Gebührensätze für die Trinkwasserversorgung:

 

 

Kleinkunden

 

netto

Kleinkunden

 

brutto

Großkunden

< 350.000 m³

netto

Großkunden

< 350.000 m³

brutto

Großkunden

> 350.000 m³

netto

Großkunden

> 350.000 m³

brutto

Grundgebührenbetrag €/Jahr

70,00

74,90

125.000,00

133.750,00

133.000,00

249.310,00

Arbeitsgebühr €/cbm

0,93

1,00

0,90

0,96

0,90

0,96

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

Der Finanzausschuss stimmt der Beschlussvorlage 11-2023 zu.

 

 

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Anlagen zur Vorlage