Beschlussvorlage - 040-2026
Grunddaten
- Betreff:
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Zuschuss zur Förderung der Kameradschaft an die Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Dargun
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung, Sicherheit, Bau
- Bearbeiter:
- Diana Wegner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dargun
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Entscheidung
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19.05.2026
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Begründung
Die Stadt Dargun unterhält eine Freiwillige Feuerwehr mit ehrenamtlichen Mitgliedern. Um den ihnen im Rahmen des Ehrenamtes auferlegten Aufgaben zur Hilfeleistung im Einsatz bei Bränden und anderen Einsatzfällen gerecht werden zu können, ist eine besondere Kameradschaft erforderlich, die nicht nur im Rahmen von Einsätzen oder durch Übungen, sondern auch bei anderen Gelegenheiten gepflegt werden soll. Kameradschaftspflege stärkt den Zusammenhalt und das Vertrauen untereinander, welche im Einsatzfall unerlässlich sind. Da die freiwillige Feuerwehr eine gemeindliche Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist, darf eine Kameradschaftskasse nicht unterhalten werden. Um dennoch die Kameradschaft zu fördern, soll den Fördervereinen der jeweiligen Ortswehren (Dargun, Stubbendorf mit Standort Brudersdorf, Zarnekow) auf Antrag ein Zuschuss zur Kameradschaftspflege gewährt werden. Die Fördervereine können somit über die Maßnahmen der Kameradschaftspflege flexibler entscheiden. Zur Kameradschaftspflege zählen alle Feuerwehrveranstaltungen, die das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Feuerwehr selbst und darüber hinaus mit anderen Feuerwehren fördern. Das sind insbesondere Feuerwehrveranstaltungen, Kameradschaftsabende, Jahresfeiern, Versammlungen, Ausflüge, Jubiläen und Ehrungen, kameradschaftliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Feuerwehren, Partnerschaften, Teilnahme an Feuerwehrveranstaltungen und Jubiläen.
Die Auszahlung erfolgt nach Antrag des jeweiligen Vereins.
Für diese freiwillige Leistung sind im Rahmen des Deckungskreises noch 963,92 € verfügbar, die aus dem Sachkonto 1.2.6.01.52420000 entnommen werden.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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320,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
1.2.6.01.54152100 |
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Beiträge |
00,00 € |
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