Beschlussvorlage - 042-2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der städtischen Anteile aus dem Sondervermögen des Bundes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Frank Medwed
- Verantwortlich:
- Herr Medwed
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadt Dargun
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Kenntnisnahme
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05.05.2026
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadt Dargun
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Vorberatung
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19.05.2026
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Dargun
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Entscheidung
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16.06.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt folgende Projektlisten für die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes:
Projektliste zum Investitionsbudget für Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie:
- Sanierung der Gerhart-Hauptmann-Straße 177.567,58 EUR
Projektliste zum Investitionsbudget für Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur:
- Sanierung der Gerhart-Hauptmann-Straße 168.093,92 EUR
Begründung
Die Stadt Dargun erhält aus den Investitionsbudgets
- für Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie insgesamt einen Anteil in Höhe von 177.567,58 EUR und
- für Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur insgesamt einen Anteil in Höhe von 168.093,92 EUR
Gemäß §§ 16 und 18 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung zum MV-Plan 2035 entscheiden die amtsfreien Gemeinden durch die Beschlussfassung von Projektlisten über die Verwendung der Mittel. Auf dieser Grundlage erlässt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte anschließend entsprechende Zuwendungsbescheide, die die Stadt bei Erfüllung der einschlägigen Voraussetzungen zum Abruf der Mittel berechtigt.
Im Haushaltsplan 2026 ist die Sanierung der Gerhart-Hauptmann-Straße (Maßnahme-Nr. 4243 Produkt 5.4.1.01) mit einem Auszahlungsansatz in Höhe von 340 TEUR veranschlagt, wobei für die Realisierung prioritär maßnahmebezogene Fördermittel eingeworben werden sollten. Ein schriftlicher Förderantrag nach der Infrastrukturrichtlinie wurde durch die Verwaltung auf den Weg gebracht. Nach Information der Bauverwaltung vom 30. April 2026 besteht gemäß telefonischer Auskunft des Fördermittelgebers jedoch keine Aussicht auf positive Bescheidung. Alternativ sollte ausweislich des Investitionsprogramms zur vollständigen Finanzierung der zur Planung 2026 vereinfacht geschätzten 340 TEUR auf die erhaltenen Kompensationsmittel für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge zurückgegriffen werden.
Nach aktueller Einschätzung der Bauverwaltung werden für die Sanierung der Gerhart-Hauptmann-Straße mindestens 750.000 EUR benötigt. Eine finale qualifizierte Kostenprognose kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse aus der Baugrunduntersuchung vorgenommen werden.
Es wird vorgeschlagen, die Mittel aus dem Investitionsbudget für Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie vollständig für die Sanierung der Gerhard-Hauptmann-Straße einzusetzen.
Die Mittel aus dem Investitionsbudget für Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur sind vorrangig in den Bereichen Sport, Kultur und Zoos zu verwenden. Wenn diesbezüglich kein oder nur ein teilweiser Finanzierungsbedarf besteht, können die freien Mittel zusätzlich für die Zwecke anderer Investitionsbudgets und damit u.a. für die Verkehrsinfrastruktur, also auch die Sanierung der Gerhart-Hauptmann-Straße verwendet werden. Die Entscheidung trifft die Stadtvertretung.
Darüber hinaus ist verwaltungsseitig angedacht, den Sockelbetrag in Höhe von 50 TEUR, den jede Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern unabhängig von ihrer Einwohnerzahl erhält, ebenfalls als 3. Säule für die die Sanierung der Gerhart-Hauptmann-Straße zu verwenden. Einer formalen Beschlussfassung durch die Stadtvertretung bedarf es hierfür nicht. Der Zuwendungsbescheid über die 50.000 EUR wurde der Stadt am 28. April 2026 durch einen Mitarbeiter des Landkreises übergeben.
Im Übrigen soll die Sanierung der Hauptmannstraße aus den vorhandenen Kompensationsmitteln für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge finanziert werden. Der Stand der daraus gebildeten Rücklage zum 31. Dezember 2025 beläuft sich auf 375.979,86 EUR. Im Haushaltsjahr 2026 wird ausweislich der Haushaltsplanung eine Kompensationszahlung in Höhe von 80.900 EUR erwartet.
Vorläufige Finanzierungsübersicht: Gerhart-Hauptmann-Straße (Maßnahme-Nr. 4243, hier ohne Einbeziehung der Erneuerung der Trinkwasser-Hauptleitung)
Aus der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsvorjahr 2025 in Höhe von 16.519,25 EUR und dem Auszahlungsansatz 2026 in Höhe 340 TEUR standen am 1. Januar 2026 Gesamtmittel in Höhe von 356.519,25 EUR haushaltsrechtlich zur Verfügung (HHA 2026 noch mit Sperrvermerk #1).
Für Vorplanungen wurden davon im laufenden Jahr 2026 bereits Mittel in Höhe von 5.724,84 EUR verausgabt. Für die Bauausführung stehen damit noch 350.794,41 EUR zur Verfügung. Nachfolgend wird von der aktuellen Kosteneinschätzung von mindestens 750.000 EUR ausgegangen:
- Investitionsbudget Verkehrsinfrastruktur,
ÖPNV und Energie 177.567,58 EUR
- Investitionsbudgets Sonstige
gesellschaftliche Infrastruktur 168.093,92 EUR
- Sockelbetrag 50.000,00 EUR
Zwischensumme der Mittel aus
dem Sondervermögen des Bundes 395.661,50 EUR
- Kompensationsmittel für den Wegfall
der Straßenausbaubeiträge 354.338,50 EUR
Verbleibender Eigenanteil Stadt (ohne
die bereits getätigten Vorplanungskosten) 0,00 EUR
Aus dem Sondervermögen des Bundes werden damit insgesamt 395.661,50 EUR für die Sanierung der Gerhart-Hauptmann-Straße verwendet. Im Investitionshaushalt 2026 wurden 246.000 EUR als Einzahlung aus dem Bundes-Sondervermögen veranschlagt (60 EUR x 4.100 Einwohner). Die Deckung der haushaltsmäßig noch nicht untersetzten Baukosten kann damit in Höhe des nicht veranschlagten Anteils in Höhe von 149.661,50 EUR gedeckt werden. Diesbezüglich wird auf die ÜPL-Beschlussvorlage Nr. 43-2026 verwiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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310,6 kB
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