Beschlussvorlage - 043-2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung für die Sanierung der Gerhart-Hauptmann-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Frank Medwed
- Verantwortlich:
- Frau Terfort und Herr Medwed
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadt Dargun
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Kenntnisnahme
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05.05.2026
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadt Dargun
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Vorberatung
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19.05.2026
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Dargun
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Entscheidung
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16.06.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung genehmigt die überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 400.000,00 EUR (Maßnahmefinanzkonto 5.4.1.01/4243.78532000) für die voraussichtlichen Mehrkosten im Zusammenhang mit der Sanierung der Gerhart-Hauptmann-Straße.
Begründung
Aus der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsvorjahr 2025 in Höhe von 16.519,25 EUR und dem veranschlagten Auszahlungsansatz 2026 in Höhe 340 TEUR standen am 1. Januar 2026 für die Investitionsmaßnahme (ohne Erneuerung der Trinkwasser-Hauptleitung) Gesamtmittel in Höhe von 356.519,25 EUR haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Für Vorplanungen wurden davon im laufenden Haushaltsjahr 2026 bereits Mittel in Höhe von 5.724,84 EUR verausgabt. Für die Bauausführung stehen damit aktuell noch 350.794,41 EUR zur Verfügung. Nach heutiger Einschätzung der Bauverwaltung werden für die Sanierung der Gerhart-Hauptmann-Straße mindestens 750.000 EUR benötigt. Eine finale qualifizierte Kostenprognose kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse aus der Baugrunduntersuchung vorgenommen werden. Dieser ÜPL-Beschluss wird zunächst auf Basis der aktuellen Kostenschätzung von mindestens 750.000 EUR gefasst, um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Auslösung entsprechender Bauaufträge zu schaffen.
Benötigte Haushaltsmittel 750.000,00 EUR
Aktuell verfügbare Gesamtmittel . /. 350.794,41 EUR
Mehrbedarf centgenau 399.205,59 EUR
>> Mehrbedarf aufgerundet 400.000,00 EUR
Finanzierung:
Die Deckung erfolgt
- mit einem Betrag in Höhe von 149.661,50 EUR aus investiven Mehreinzahlungen gegenüber dem Planansatz 2026 aus dem Sondervermögen des Bundes (Maßnahmefinanzkonto 6.1.1.00/9011.68141000), zur Ermittlung des Betrages wird auf die Beschlussvorlage Nr. 42-2026 verwiesen
- mit einem Betrag in Höhe von 250.338,50 EUR aus laufenden Mehreinzahlungen auf dem Prododuktsachkonto 6.1.1.00.41110000 Schlüsselzuweisungen vom Land
