Beschlussvorlage - 041-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt 

1. die Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung im beigefügten Entwurf der Firma EMRAGIS Sicherheitsingenieure GmbH und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, mit der Umsetzung der damit verbundenen Maßnahmen in Anlehnung an die Handlungsempfehlungen des Brandschutzkonzepts

2. die Realisierung des Umbaus der Mehrzweckhallen am Gründerzentrum zum Feuerwehrgerätehaus mit 8 Stellplätzen und der Inbetriebnahme des neuen zentralen Feuerwehrgerätehauses

3. in der Übergangszeit eine Gemeindefeuerwehrsatzung mit Standorten unter einer Gemeindewehrführung mit dem unter Folie 126 dargestellten Fahrzeugkonzept.

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Begründung

Mit Inkrafttreten des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes (vom 31.12.2015) sind die Gemeinden nach § 2 (1) Nr. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG M-V) verpflichtet eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen. 

Die Kommune- als örtliche Brandschutzbehörde- ist gemäß § 2 BrSchG M-V für die Gewährleistung des Brandschutzes in ihrem eigenen Wirkungskreis verantwortlich. Die Zuständigkeiten der Gemeinde beinhalten: 

1. eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen

2. eine Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen

3. Maßnahmen zur Alarmierung der Feuerwehr zu gewährleisten

4. die Löschwasserversorgung sicherzustellen

5. die für die Ausbildung und Unterkunft der Feuerwehrangehörigen sowie für die Aufbewahrung der Feuerwehrgeräte und-ausrüstungen, deren Wartung und Pflege erforderlichen Räume und Plätze zur Verfügung zu stellen

6. für die Brandschutzerziehung und- aufklärung in der Gemeinde Sorge zu tragen.

Der Verpflichtung zur Aufstellung einer Brandschutzbedarfsplanung ist die Stadt Dargun im Jahr 2016 nachgekommen. Der aufgestellte Brandschutzbedarfsplan ist gemäß § 8 Feuerwehrorganisationverordnung (FwOV M-V) regelmäßig, mindestens jedoch alle 5 Jahre, zu aktualisieren. Die Brandschutzdienststelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat bereits mit Schreiben vom 30.01.2024 kritisiert, dass bis dato lediglich der Fuhrpark fortgeschrieben wurde. Die nach § 6 und § 7 FwOV M-V vorgeschriebene Gefahren- und Risikoanalyse und die Betrachtung der Schutzziele waren nicht erfolgt. Ein aktueller Brandschutzbedarfsplan ist Grundvoraussetzung für die Stellung von Fördermittelanträgen, da sich eine Förderung u.a. nach dem darin ermittelten Bedarf richtet.

Aus diesem Grund wurde die Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung im Jahr 2025 ausgeschrieben. Die Erstellung bzw. Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung erfordert ein umfangreiches Fachwissen auf diesem Gebiet. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurde der Auftrag an die Firma EMRAGIS Sicherheitsingenieure GmbH vergeben. Ziel der Ermittlung für die Fortschreibung war eine sachgerechte und bedarfsorientierte Feststellung des Brandschutzbedarfes für die Aufstellung und Ausrüstung einer leistungsfähigen Feuerwehr.

Die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft öffentlicher Feuerwehren wird an der Gewährleistung der Schutzziele der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gemessen. Die Schutzziele erfordern notwendige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des Einsatzes der Feuerwehren, sodass alle mit ausreichender Wahrscheinlichkeit auftretenden Einsatzsituationen durch die örtlich zuständige Feuerwehr beherrschbar sind.

Bei der Umsetzung der in der Fortschreibung aufgezeigten Maßnahmen kann der Erreichungsgrad der Schutzziele im abwehrenden Brandschutz von 32 % auf mindestens 83% erhöht werden. Durch den Beschluss der Stadtvertretung wird der vorliegende Brandschutzbedarfsplan Grundsatzdokument für die politische Zielvereinbarung zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes in der Stadt Dargun und regelt alle notwendigen Maßnahmen zur Unterhaltung und Entwicklung einer leistungsfähigen Feuerwehr gemäß Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren (FwOV M-V). Für die zukünftige Sicherstellung des gesellschaftlich angestrebten Sicherheitsniveaus in der Stadt Dargun muss der gegenständliche Brandschutzbedarfsplan fester Bestandteil einer wirkungsorientierten Haushaltssteuerung werden. Neben dem Neubau des Zentralstandortes, dem schutzzielorientierten Ausbau der Löschwasserversorgung sowie der Ersatz- und Neubeschaffung von Einsatztechnik ist eine regelmäßige Aus- und Fortbildung der Einsatz- und Führungskräfte mit dem Schwerpunkt Atemschutzgeräteträger und Verbandsführer sicherzustellen.

Die Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung wurde am 21.01.2026 der Brandschutzdienststelle mit Vorlage eines Entwurfs angezeigt.

Für die Erstellung der Brandschutzbedarfsplanung erfolgten gemeinsame Vor-Ort-Termine und Datenaustausche, die im späteren Verlauf durch den Planer ausgewertet und analysiert wurden. Am 06.03.2026 wurde der Entwurf der Brandschutzbedarfsplanung dem politischen Raum und den aktiven Mitgliedern der Gemeindefeuerwehr Dargun vorgestellt. Es folgten weitere Besprechungen zur Brandschutzbedarfsplanung auf der Vorstandssitzung der Gemeindefeuerwehr am 23.03.2026 und mit den Fraktionsvorsitzenden am 26.03.2026.

Die im Brandschutzkonzept aufgeführten Maßnahmen sind umzusetzen, um das Sicherheitsniveau in der Stadt Dargun und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und gem. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V zu realisieren. Die dazu erforderlichen Handlungsempfehlungen aus dem Brandschutzkonzept werden zeitlich präzisiert. 

Die Kosten für die in der Brandschutzbedarfsplanung aufgeführten notwendigen Anschaffungen und Investitionen werden im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die entsprechenden Haushaltsjahre eingeplant.

Der Fördermittelantrag zum Umbau der Mehrzweckhallen zum Feuerwehrgerätehaus wurde fristgerecht zum 30.04.2026 gestellt.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V voraussichtlich im Juni/Juli 2026 wird es eine Gemeindefeuerwehrsatzung mit Standorten (Brudersdorf, Stubbendorf, Zarnekow, Dargun) unter einer Gemeindewehrführung und Ansprechpartnern für die Standorte geben. Diese Übergangslösung mit der unter Folie 126 dargestellten Fahrzeugkonzeption bleibt bis zur Schaffung des Zentralstandortes bestehen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

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00,00 €

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FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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