Beschlussvorlage - 041-2026-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Einreichende Fraktionen: Wählervereinigung Dargun, Fraktion Die Linke, SPD-Fraktion, Wählergemeinschaft Darguner Ortsteile

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Dargun 2026 (Entwurf der Firma EMRAGIS Sicherheitsingenieure vom 08.01.2026, Änderungsdatum 28.04.2026). Die Bürgermeisterin wird beauftragt, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ein Zwei-Standort-Konzept (Dargun und Stubbendorf/Brudersdorf) umzusetzen. Der Brandschutzbedarfsplan wird zum 30.9.2029 fortgeschrieben. Bei Feststellung einer nicht leistungsfähigen Feuerwehr am Standort Stubbendorf/Brudersdorf zum 30.09.2029 ist das Konzept eines Zentralstandortes in Dargun umzusetzen.
  2. Den Umbau und die Sanierung einer Bestandshalle im Gründerzentrum, Demminer Straße 18, in Anlehnung an das Konzept aib Bauplanung Nord GmbH vom 23.04.2026 zum Feuerwehrgerätehaus mit 8 Stellplätzen. In einem ersten Bau-abschnitt sind 6 Stellplätze zu realisieren.
  3. Nach Vorliegen der rechtlichen Grundlagen (neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) ist durch die Stadtvertretung eine Gemeinde-feuerwehrsatzung mit vier Standorten zu beschließen. Für eine Übergangszeit stellt diese auf eine Gemeindewehrführung und Ansprechpartner an den Standorten ab.

 

Nach abschließenden Entscheidungen nach Nr. 1 (abschließendes Standortkonzept) und Vorliegen der materiellen Voraussetzungen sind die entsprechenden Satzungsänderungen durch die Stadtvertretung herbeizuführen.

 

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Begründung

Auf Basis einer tiefgreifenden Bewertung des Ist-Zustandes, gemessen an den fachlichen Anforderungen und rechtlichen Grundlagen, gibt der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Dargun 2026 abschließend umfangreiche Empfehlungen zur Gewährleistung des Brandschutzes in der Stadt Dargun. Es liegt somit in der Verantwortung der Stadt Dargun und somit auch in Verantwortung der Stadtvertretung, wie nach Beschlussfassung des Brandschutzbedarfsplanes selbiger mit Leben erfüllt (Prioritätensetzung, Strukturen, Zeitschienen, Finanzentscheidungen, und vieles mehr) wird.

Nach § 2 (1) Nr.2 hat die Gemeinde eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende, leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.  

Weiterführend sind im Gesetz aber auch umfangreich konkrete Aufgaben und Verpflichtungen für die Wehrführungen und die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren festgeschrieben.

Nur im engen Zusammenwirken der den Brandschutz in der Gemeinde tragenden Säulen, Stadt und Feuerwehr, kann die Stadt Dargun- als örtliche Brandschutzbehörde - ihre Verantwortung wahrnehmen.

Ohne weiter den jetzigen, unbefriedigenden Stand bei der Sicherung des Brandschutzes in Dargun zu analysieren (dazu wurde genug und bei weitem nicht immer zielorientiert geredet) muss gehandelt werden. Als Richtschnur und erster Schritt ist der Brandschutzbedarfsplan mit einer Entscheidung zum Standortkonzept zu beschließen. Wahrzunehmen ist, dass im politischen Raum immer stärker eine 2- Standortlösung favorisiert wird. Nicht unwesentlich dafür sind vielfältige Positionierungen in dieser Richtung aus den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Dargun.

Mit der Festsetzung der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zum 30.09.2029 wird abschließend den Führungsgremien der Feuerwehr und allen Kameraden die Möglichkeit gegeben, die Vielzahl von bekannten Defiziten (z.B. in den Führungsstrukturen, der Kommunikation, des kameradschaftlichen Umgangs, im Ausbildungsstand, im Mitgliederbestand ...) abzubauen. Die Einreicher der Vorlage bringen hiermit nachdrücklich zum Ausdruck, dass es in besonderer Verantwortung der Gemeindewehr liegt, wie sich die Struktur nach dem 30.09.2029 zeigt.

Mit dem Beschlussvorschlag im Punkt 2 kann der geplante Umbau der Halle im Gründerzentrum weiter betrieben werden. Der Förderantrag kann aufrechterhalten werden. Besonders unter dem Gesichtspunkt (wenn gefördert wird), dass nur 5 Stellplätze durch das Land gefördert werden. Unstrittig ist, dass nach Vorliegen der materiellen Bedingungen (entsprechendes Gerätehaus) in Dargun der Standort Zarnekow aufgelöst wird und nach Dargun geht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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