Beschlussvorlage - 53-2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlassung auf Antrag aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als erste Stellvertreterin des Bürgermeisters der Stadt Dargun
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Frank Medwed
- Verantwortlich:
- Herr Medwed
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Dargun
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Entscheidung
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29.11.2022
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Begründung
Nach der Wahl durch die Stadtvertretung Dargun vom 2. Juli 2019 (Beschluss-Nr. SV 31/19) wurde Frau Astrid Kerbstadt unter Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis zur ersten stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Dargun ernannt.
Am 15. September 2022 hat Frau Kerbstadt die Rücknahme ihrer Ernennung als Ehrenbeamtin und die Ernennung eines Nachfolgers schriftlich bei der Stadtvertretung beantragt. Dieser Schriftsatz ist als Entlassungsverlangen im Sinne des § 23 Absatz 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszulegen. Die Entlassung ist gemäß § 31 Absatz 2 Landesbeamtengesetz M-V für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtin ihre Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, dabei darf ein Zeitraum von drei Monaten nicht überschritten werden.
Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit von Frau Kerbstadt bleibt von dieser Beschlussfassung unberührt.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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