Beschlussvorlage - 64-2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dargun zum 31. Dezember 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Kathleen Guse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Dargun
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Entscheidung
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29.11.2022
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Beschlussvorschlag
1. Der Prüfbericht der Firma NKHR-Beratung vom 17.10.2022 und der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.11.2022 werden zur Kenntnis genommen.
2. Alle im Haushaltsjahr 2020 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt. Die Deckung erfolgt aus der Verrechnung mit dem Ergebnisvortrag bzw. aus den liquiden Mitteln.
3. Der Jahresabschluss der Stadt Dargun für das Haushaltsjahr 2020 in der Fassung vom 20.09.2022 wird festgestellt.
4. Der Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 195.171,20 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
5. In der Finanzrechnung wird der positive Jahressaldo aus konsumtiven Ein- und Auszahlungen nach Verrechnung der planmäßigen Tilgung für Investitionskredite in Höhe von 1.436.142,77 € auf neue Rechnung vorgetragen.
Begründung
Die Stadt Dargun hat gemäß § 60 Absatz 1 Kommunalverfassung M-V (KV) für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen klaren und übersichtlichen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Dargun darzustellen.
Mit Beschluss Nr. SV 19/22 überwies die Stadtvertretung den von der Verwaltung am 24.06.2022 vorläufig aufgestellten Jahresabschlusses 2020 zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Gemäß § 1 Absatz 4 Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dargun. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich dabei gem. § 1 Absatz 5 KPG der NKHR-Beratung, Rostock als sachverständigem Dritten.
Die Firma NKHR-Beratung hat auf der Grundlage der Prüfungshandlungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2020 und die Anlagen erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 16.11.2022 für den Jahresabschluss der Stadt Dargun zum 31. Dezember 2020 in der Fassung vom 20.09.2022 einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt, da die Prüfung zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt hat und die Einschätzungen des Sachverständigen Dritten geteilt wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung daher, den Jahresabschluss gem. § 60 Absatz 5 Satz 1 KV festzustellen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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352,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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191,9 kB
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