Beschlussvorlage - 17-2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Stadt Dargun beschließt die in der Anlage angefügte 6. Satzung zur Änderung der Entgeltsatzung für die Nutzung des Kloster-Schlosskomplexes, der Schulräume, der Sporthalle, der Außensportanlagen und der sonstigen Räume der Stadt Dargun vom 23.05.2005

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Begründung

 Die Kloster-Schlossanlage wird inzwischen umfangreich genutzt. Dazu beigetragen hat unter anderem, dass viele Gebäudeteile gesichert und damit dem breiten Publikum zugänglich gemacht wurden.  In der vorliegenden Änderungssatzung sind die gegenwärtigen Nutzungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die  Entgelte für die Nutzung der Kloster-Schlossanlage wurden letztmalig 2013 angepasst (Ausnahme Nutzung Veranstaltungsraum im Speicher). Auf Grund der allgemeinen Preissteigerungen hinsichtlich Energiekosten, Lohnkosten und Unterhaltungskosten sollen die Preise angepasst werden.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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