Beschlussvorlage - 48-2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Stadt Dargun beschließt:

1.          Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Ausbau“ der Stadt Dargun sowie der Entwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt und zur Auslage bestimmt.

2.           Der Entwurf des Planes und der Begründungen (einschließlich Umweltbericht) sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung zu informieren.

3.          Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4.       Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Begründung

Das mit der Erarbeitung beauftragte Ingenieurbüro hat im Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung vorgelegt.

Nach Billigung dieses vorgelegten Entwurfes durch die Stadtvertretung werden neben der Öffentlichkeit die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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