Beschlussvorlage - 53-2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt Frau Astrid Kerbstadt auf ihren Antrag hin aus ihrem Ehrenbeamtenverhältnis als erste Stellvertreterin des Bürgermeisters der Stadt Dargun mit Ablauf des 30. November 2022 zu entlassen.

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Begründung

Nach der Wahl durch die Stadtvertretung Dargun vom 2. Juli 2019 (Beschluss-Nr. SV 31/19) wurde Frau Astrid Kerbstadt unter Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis zur ersten stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Dargun ernannt.

Am 15. September 2022 hat Frau Kerbstadt die Rücknahme ihrer Ernennung als Ehrenbeamtin und die Ernennung eines Nachfolgers schriftlich bei der Stadtvertretung beantragt. Dieser Schriftsatz ist als Entlassungsverlangen im Sinne des § 23 Absatz 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszulegen. Die Entlassung ist gemäß § 31 Absatz 2 Landesbeamtengesetz M-V für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtin ihre Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, dabei darf ein Zeitraum von drei Monaten nicht überschritten werden.

Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit von Frau Kerbstadt bleibt von dieser Beschlussfassung unberührt.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

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00,00 €

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FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

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Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

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Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

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Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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