Beschlussvorlage - 60-2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.      Der Prüfbericht der Firma NKHR-Beratung vom 17.10.2022 und der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.11.2022 werden zur Kenntnis genommen.

2.      Der Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Dargun für das Jahr 2020 in der Fassung vom 26.08.2022 wird festgestellt.

3.      Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresergebnis von -8.752,78 € ab.

4.      In der Finanzrechnung wird der Jahressaldo aus konsumtiven Ein- und Auszahlungen nach Verrechnung der planmäßigen Tilgung für Investitionskredite in Höhe von -10.942,48 € mit vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren in Höhe von 9.886,04 € verrechnet. Der neue Endsaldo in Höhe von  -1.056,44 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

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Begründung

 

Die Stadt Dargun hat gemäß § 64 Absatz 4 in Verbindung mit § 60 Absatz 1 Kommunalverfassung M-V (KV) für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen klaren und übersichtlichen Jahresabschluss für das städtebaulichen Sondervermögen „Altstadt“ nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ darzustellen.

Gemäß § 1 Absatz 4 Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dargun. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich dabei gem. § 1 Absatz 5 KPG der NKHR-Beratung,  Rostock als sachverständigem Dritten.

Die Firma NKHR-Beratung hat auf der Grundlage der Prüfungshandlungen einen  Bestätigungsvermerk mit Zusatz für den Jahresabschluss 2020 und die Anlagen erteilt. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am16.11.2022 für den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Dargun zum 31. Dezember 2020 in der Fassung vom 26.08.2022 einen Bestätigungsvermerk mit Zusatz erteilt, da die Prüfung zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt hat und die Einschätzungen des Sachverständigen Dritten geteilt wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung daher, den Jahresabschluss gem. § 64 Absatz 4 in Verbindung mit § 60 Absatz 5 Satz 1 KV festzustellen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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